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Testamente zu Gunsten von Menschen mit Behinderungen oder Empfängern von Sozialhilfe

Bei Kindern, die Leistungen der Sozialhilfe beziehen, entsteht, wenn sie erben, ein Problem. Das Kind hat sein Vermögen zu verbrauchen; erst dann tritt das Sozialamt wieder ein. Dies kann behinderte Kinder ebenso betreffen wie Kinder, die verarmt sind. Durch entsprechende testamentarische Gestaltungen ist es möglich, dem Kind langfristig Zuwendungen aus dem Erbe zukommen zu lassen und daneben weiterhin Sozialleistungen zu beziehen.