Förderung durch Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen können eine etwaige Gebührenerstattung für die Teilnahme an einem VHS-Kurs individuell regeln, weshalb es bei der Vielzahl von Krankenkassen zu entsprechend unterschiedlichen Förderpraxen kommen kann. Die gesetzliche Grundlage zur Förderung der Primärprävention durch Krankenkassen findet sich im §20 des SGB V. Demzufolge legen die Spitzenverbände der Krankenkassen fest, welche Kriterien ein förderfähiger Kurs erfüllen muss.

Seit die Gesetzlichen Krankenversicherungen die Zulassung von Präventionsangeboten an eine zentrale Organisation – die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) - vergeben hat, ist die Zulassung von Kursen mit einem nahezu unvertretbaren Aufwand verbunden. Durch lange Wartezeiten und teils vollständig ausbleibende Rückmeldung wird die Beantragung der Zertifizierung massiv beeinträchtigt. Darüber hinaus lehnen viele Kursleitende den hiermit verbundenen Aufwand ab, da bei einer Nichteinhaltung der stark regulierten Kurskonzepte hohe Strafzahlungen drohen.

Durch die Unterstützung des Volkshochschulverbandes und unserer engagierten Dozierendenschaft konnten wir jedoch erfreulicherweise ein Pilotenprojekt ins Leben rufen, das sich die Krankenkassenförderung von vhs-Kursen zum Ziel gesetzt hat. Im Zuge dessen haben wir nun zumindest für einen kleinen Teil unserer Gesundheitskurse den Zertifizierungsantrag bei der ZPP eingereicht. Die zu prüfenden Kurse sind in der nachfolgenden Liste aufgeführt. Der Kurs "Mit Hatha-Yoga die Balance finden und halten" (31177) wurde bereits von der ZPP genehmigt. Für die beiden anderen Kurse steht die finale Genehmigung bzw. die Bestätigung der ZPP noch aus. Gerne halten wir Sie auf dieser Seite über den weiteren Prozess auf dem Laufenden.

Bei Fragen zur Bezuschussungspraxis steht Ihnen Ihre Krankenkasse vor Ort als Ansprechpartner zur Verfügung.

ZPP-zertifizierte Präventionskurse Kurse 1 bis 2 von 2

  •  Der Kurs ist voll, Warteliste ist aber möglich.
  •  Nur noch wenige Plätze frei!

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