AGB

1. Allgemeines

  1. Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule (vhs), auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.

2. Vertragsschluss

  1. Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.
  2. Die Anmeldende ist an ihre Anmeldung 3 Wochen lang gebunden (Vertragsangebot). Der Veranstaltungsvertrag kommt vorbehaltlich der Regelung des Abs. (3) entweder durch Annahmeerklärung der vhs zustande oder aber dadurch, dass die 3-Wochen-Frist verstreicht, ohne dass die vhs das Vertragsangebot abgelehnt hat.
  3. Ist in der Ankündigung der Veranstaltung ein Anmeldeschlusstermin angegeben, so bedarf eine Anmeldung, die erst nach Anmeldeschluss bei der vhs eingeht, abweichend von Abs. (2) einer ausdrücklichen Annahmeerklärung. Erfolgt diese nicht innerhalb von 3 Wochen, gilt die Anmeldung als abgelehnt.
  4. Mündliche oder fernmündliche Anmeldungen sind abweichend von Ziffer 1 (4) verbindlich, wenn sie sofort oder jedenfalls innerhalb von 10 Tagen mündlich oder schriftlich angenommen werden.

3. Vertragspartnerin und Teilnehmerin

  1. Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der vhs als Veranstalterin und der Anmeldenden (Vertragspartnerin) begründet. Die Anmeldende kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmerin) begründen. Diese ist der vhs namentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person der Teilnehmerin bedarf der Zustimmung der vhs. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.
  2. Die vhs darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.
  3. Die vhs ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Teilnehmerkarten auszugeben. In einem solchen Fall ist die Teilnehmerin verpflichtet, die Karte mitzuführen und sich auf Verlangen einer Bevollmächtigten der vhs auszuweisen. Geschieht das nicht, kann die Teilnehmerin von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass dadurch ein Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts entsteht.

4. Entgelt

  1. Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der vhs (Programm, Aushang, Preisliste etc.).
  2. Das Entgelt soll mit der Anmeldung bezahlt werden. Eine gesonderte Aufforderung ergeht nicht. Das Entgelt wird bei Ablehnung der Anmeldung in voller Höhe zurückerstattet.
  3. Ermäßigungen

Arbeitslose, Auszubildende, Schülerinnen, Vollzeitstudentinnen, Zivil und Wehrdienstleistende sowie Schwerbehinderte (ab 50%) erhalten bei Anmeldung vor Kursbeginn und bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises 20 % Kursermäßigung, sofern sie nicht von anderer Seite einen Zuschuss erhalten.

Bei Nachweis des Erhalts von Arbeitslosenhilfe oder Sozialhilfe bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt wird ein Nachlass von 50% auf die Kursentgelte gewährt. Diese Regelung gilt auch für Ehepartner und zum Haushalt gehörende, minderjährige, nicht erwerbstätige Kinder.

Grundsätzlich wird nur eine Ermäßigungsart gewährt. Von der Ermäßigung ausgenommen sind: Deutschkurse, Abendrealschule, Vorträge, Exkursionen, Studienfahrten und besonders gekennzeichnete Veranstaltungen.

Die Ermäßigung gilt nur für den Entgeltanteil; die Sachkosten sind von einer Ermäßigung ausgeschlossen.

Fehlen die Nachweise für die Berechtigung zur Ermäßigung des Entgelts (z.B. bei einer Online-Anmeldung), können diese bis 5 Tage vor Kursbeginn nachgereicht werden.

5. Organisatorische Änderungen

  1. Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Dozentin durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer Dozentin angekündigt wurde.
  2. Die vhs kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
  3. Muss eine Veranstaltungseinheit ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung einer Dozentin), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.
  4. An gesetzlichen oder kirchlichen Feiertagen finden Veranstaltungen grundsätzlich nicht statt, es sei denn, der Termin einer Veranstaltung ist in der Ankündigung ausdrücklich genannt. Ein Anspruch auf Nachholung der so ausgefallenen Veranstaltung besteht nicht.

6. Rücktritt und Kündigung durch die vhs

  1. Die Mindestzahl der Teilnehmerinnen wird in der Ankündigung der Veranstaltung angegeben. Sie beträgt mangels einer solchen Angabe 10 Personen. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann die vhs vom Vertrag zurücktreten, jedoch nur bis zum 5. Tag vor der Veranstaltung. Kosten entstehen der Vertragspartnerin hierdurch nicht.
  2. Die vhs kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die vhs nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall einer Dozentin) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die Vertragspartnerin unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die Teilnehmerin ohne Wert ist.
  3. Wird das geschuldete Entgelt (Ziffer 4) nicht innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsschluss entrichtet, kann die vhs unter Androhung des Rücktritts eine Nachfrist zur Bezahlung setzen und sodann vom Vertrag zurücktreten. Die Vertragspartnerin schuldet in diesem Fall vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für die Bearbeitung des Anmeldevorgangs eine Vergütung von 5% des Veranstaltungsentgelts, höchstens jedoch € 20,—.
  4. Die vhs kann in den Fällen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
  • Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Kursleiterin, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten,
  • Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Kursleiterin, gegenüber Teilnehmerinnen oder Beschäftigten der vhs,
  • Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
  • Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,
  • Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.

Statt einer Kündigung kann die vhs die Teilnehmerin auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen.

Der Vergütungsanspruch der vhs wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.

7. Kündigung und Widerruf durch die Vertragspartnerin

  1. Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat die Vertragspartnerin die vhs auf den Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann die Vertragspartnerin nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
  2. Die Vertragspartnerin kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen (Ziffer 5) unzumutbar ist. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die Vertragspartnerin unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die Teilnehmerin wertlos ist.
  3. Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt. (Siehe Punkt 11.)
  4. Macht die Vertragspartnerin von einem ihr zustehenden gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, so hat sie bereits erhaltene Unterrichtsmaterialien zurückzusenden, soweit diese als Paket versandt werden können. Bis zu einem Wert der Materialien von € 40,-- trägt die Vertragspartnerin die Kosten der Rücksendung.
  5. Abmeldungen sind bis acht Werktage vor Kursbeginn möglich. Sie müssen der Geschäftsstelle der VHS schriftlich oder persönlich mitgeteilt werden. Eine Begründung ist nicht erforderlich; bereits bezahlte Entgelte werden erstattet. Eine Abmeldung bei der Kursleitung ist nicht möglich. Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung. Nach Überschreiten der oben genannten Rücktrittsfrist ist das volle Entgelt zur Zahlung fällig, es sei denn, dass durch Vermittlung der Rücktretenden ein Ersatz gefunden wird. Ausnahmen hiervon sind in begründeten Fällen und nach Vorlage entsprechender Bescheinigungen möglich. Begründete Fälle liegen vor, wenn die Kursteilnahme unmöglich geworden ist durch  einen meldebehördlich bestätigten Umzug von mindestens 50 km zur Grenze des Verbandsbezirks  eine ärztlich attestierte Krankheit, die zur Verhinderung an mindestens drei Kursterminen führt  eine ärztlich attestierte Krankheit, die zur Verhinderung des Besuchs einer Exkursion, Tages- oder Wochenendveranstaltung führt.

In solchen Fällen ist die vhs innerhalb von acht Tagen nach Eintritt der Veränderung schriftlich zu benachrichtigen. Vom Erstattungsbetrag werden die anteiligen Kursentgelte (mindestens jedoch ein Drittel) und ein Verwaltungsentgelt in Höhe von 8,00 € einbehalten. Beträge unter 10,00 € werden nicht erstattet.

8. Teilnahmebescheinigung

Teilnehmerinnen, die einen Kurs regelmäßig besucht haben, erhalten auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung. Das Verwaltungsentgelt beträgt 4,00€.

9. Schadenersatzansprüche

  1. Schadenersatzansprüche der Vertragspartnerin oder der Teilnehmerin gegen die vhs sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Der Ausschluss gemäß Abs. (1) gilt ferner dann nicht, wenn die vhs Pflichten schuldhaft verletzt, die das Wesen des Vertrages ausmachen (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit der Teilnehmerin.

10. Schlussbestimmungen

  1. Das Recht, gegen Ansprüche der vhs aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von der vhs anerkannt worden ist.
  2. Ansprüche gegen die vhs sind nicht abtretbar.
  3. Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Der vhs ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu eigenen innerbetrieblichen Zwecken gestattet. Vertragspartnerin und Teilnehmerin können dem jederzeit widersprechen.

nach oben

Volkshochschule Nördlicher Breisgau

Am Gaswerk 3
79312 Emmendingen

E-Mail & Internet

info@vhs-em.de
Kontaktformular

Telefon & Fax

Telefon: 07641/92 25 0
Fax: 07641/92 25 33

Kontakt & Anfahrt

Anfahrt
Öffnungszeiten

© 2024 Konzept, Gestaltung & Umsetzung: ITEM KG