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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Vorsorge zur Vermeidung der Betreuung

Sie wollen Vorsorge treffen für den Fall, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen zu äußern, sei es durch Bewusstlosigkeit, Koma, dementielle Erkrankung oder durch andere Umstände? Hierfür gibt es verschiedene Vorsorgeinstrumente, mit denen Sie bestimmen können, was im Zweifelsfall geschehen soll: Patientenverfügung, Betreuungsvollmacht, Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht. In der Veranstaltung wird dargestellt, was Sie mit diesen Instrumenten regeln können, für welche Zwecke diese jeweils sinnvoll sind und wie Sie weiter vorgehen können, wenn Sie entsprechende Vorsorgeregelungen erstellen wollen.